Nur Vermittlung
Der Service „Nur Vermittlung“ ist die Durchführung einer Vermittlung eines von Ihnen selbst gesuchten Au-pairs, also eines Au-pairs, das Sie nicht in unserer Galerie, sondern über Bekannte oder Anzeigen gefunden haben. Sie erhalten bei der „Nur Vermittlung“ von uns die erforderlichen Unterlagen für die Erteilung eines Au-pair-Visums sowie Hilfestellung bei den nötigen Formalitäten.
Um den Service "Nur Vermittlung" in Anspruch nehmen zu können sind folgende Schritte notwendig:
1. Registrierung: klicken Sie auf den Menüpunkt "Registrieren". Füllen Sie den Fragebogen vollständig aus und senden Sie ihn uns online zu.
2. Sobald Ihre Angaben bei uns eingegangen und überprüft worden sind, werden Sie freigeschaltet. Sie erhalten per E-Mail einen Benutzernamen und ein Passwort mitgeteilt.
3. Gehen Sie auf „Einloggen“ am linken Menürand. Loggen Sie sich in mit Ihrem Benutzernamen und Passwort in den internen Bereich unserer Seite ein.
4. Es öffnen sich zwei weitere Zeilen mit Menüpunkten. Klicken Sie auf den Menüpunkt „Nur Vermittlung". Geben Sie die erforderlichen Daten des Ihnen bekannten Au-pairs in den Fragebogen ein und schicken Sie ihn online an uns ab.
5. Überweisen Sie die Gebühr für den Service "Nur Vermittlung".
6. Sie erhalten daraufhin die für eine Au-pair-Vermittlung nötigen Papiere (Einladung und Au-pair-Vertrag in mehrfacher Ausfertigung) zugeschickt.
7. Schicken Sie die für das Au-pair bestimmten Papiere an Ihr zukünftiges Au-pair. Mit diesen Papieren kann das Au-pair zur deutschen Botschaft in seinem Heimatland gehen und ein Au-pair-Visum beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für diesen Service in Höhe von 300,-- Euro sofort fällig ist und wir keine Garantie für Ihr selbst gefundenes Au-pair übernehmen können. Sollte Ihr Au-pair aus irgendeinem Grund nicht einreisen oder es zu einer vorzeitigen Beendigung des Au-pair-Verhältnisses kommen, leisten wir keinen Ersatz und Sie erhalten keine Gutschrift von uns.
Vergewissern Sie sich, ob die Deutschkenntnisse des Au-pairs ausreichend sind, da diese in der Botschaft geprüft werden und im Falle mangelnder Kenntnisse das Visum nicht erteilt wird.
Bitte lesen Sie aufmerksam unsere Seiten im Internet zu diesem Thema, vor allem „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, „Häufige Fragen: Nur Vermittlung“ und „Gebühren“.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Aupairzentrale