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ID: 1112316308
Name: Miharimanantsoa jean...
Alter: 23
Langzeit-Au-pair
Ab: 02.2024
Für: 12 Monate
Deutsch: Ausreichend
Land: Madagaskar ID: 1112316209
Name: Revangga
Alter: 23
Langzeit-Au-pair
Ab: 03.2023
Für: 12 Monate
Deutsch: Ausreichend
Land: Indonesien ID: 1112216162
Name: Otar
Alter: 25
Langzeit-Au-pair
Ab: 11.2022
Für: 12 Monate
Deutsch: Ausreichend
Land: Georgien
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Referenz von Familie ID:1121010444
Familie ID:1121010444

Liebes APZ-Team, wir sind sehr zufrieden mit Nino und werden im nächsten Jahr garantiert wieder bei euch unser AuPair suchen. Sie ist ein tolles Mädchen und fühlt sich sehr wohl. Die Kinder lieben sie und es wird schwer, wenn sie wieder nach Hause fährt. Danke für alles Familie Kahl

117 Au-pair-Referenzen
Referenz von Au-pair Olga Romashova aus Russland
Olga Romashova aus Russland

Liebes APZ-Team,

Liebe Aupairzentrale! Ich moechte Sie noch Mal fuer ihre Hilfe danken. Ich werde Sie weiter ueber alles informieren! Liebe Gruesse! Olga

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aupairzentrale

(Stand 01.01.2022)

 

Mit der Einschreibung als Gastfamilie bei der Aupairzentrale durch Registrierung auf der Website www.aupairzentrale.de erkennt die Gastfamilie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.

Im Nachfolgenden Text mit "Aupairzentrale" bezeichnet ist die Fa. Aupairzentrale, Implerstr. 87, 81371 München. Mit "Gastfamilie" ist im nachfolgenden Text die Person bezeichnet, welche sich über die Website der Aupairzentrale registrieren läßt und Leistungen der Aupairzentrale für sich und bestimmungsgemäß seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen in Anspruch nimmt.


1. VERTRAGSGRUNDLAGE

Die Leistungen der Aupairzentrale ergeben sich aus vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitere Informationen zur Au-pair Vermittlung sind auf der Website der Aupairzentrale unter www.aupairzentrale.de abrufbar. Auf die Merkblätter der Bundesanstalt für Arbeit "Au-pair bei deutschen Familien"  sowie "Au-pair Info für deutsche Gastfamilien", die in ihrer jeweils aktuellen Version auf der Website der Aupairzentrale veröffentlicht werden, wird hingewiesen.


2. LEISTUNGEN AUPAIRZENTRALE

Die Aupairzentrale verpflichtet sich, folgende Leistungen zu erbringen:

2.1 Bereitstellung der Aupairzentrale-Datenbank

Die Aupairzentrale stellt der Gastfamilie die von Aupairzentrale erstellte und geführte Datenbank für die Auswahl eines Au-pair-Bewerbers zur Verfügung. Die Aupairzentrale nimmt hierbei nur solche Bewerber als Au-pair in ihre Kartei bzw. Datenbank auf, die gemäß den Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit für ein Au-pair-Programm zugelassen sind.

Ferner überprüft die Aupairzentrale die von den Bewerbern gemachten Angaben, im Regelfall telefonisch mit dem Bewerber oder über eine Partneragentur im Heimatland des Bewerbers. Es werden keine Au-pairs in die Datenbank eingestellt, die nach Kenntnis der Aupairzentrale nachweislich gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstoßen haben (in ihrem Heimatland oder einer deutschen Gastfamilie).

2.2 Informationen zum Au-pair-Aufenthalt

Nach Auswahl eines Bewerbers durch die Gastfamilie stellt die Aupairzentrale der Gastfamilie alle erforderlichen Informationen in Bezug auf einen Au-pair-Aufenthalt, insbesondere einer offiziellen Einladung des Au-pairs, zur Verfügung.

2.3 Informationen zur Abwicklung behördlicher Formalitäten

Die Aupairzentrale stellt alle grundlegenden Informationen zur Abwicklung der behördlichen Formalitäten zur Verfügung. Diese Informationen beinhalten insbesondere, wann welcher Schritt von wem zu unternehmen ist. Auf Wunsch und gegen zusätzliches Entgelt, welches der gültigen Preisliste zu entnehmen ist, unterstützt die Aupairzentrale die Gastfamilie bei der Abwicklung behördlicher Formalitäten auch fernmündlich. Es wird klargestellt, dass die Aupairzentrale keine unerlaubte Rechtsberatung i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes vornimmt.

2.4 Betreuung während des Aufenthalts des Au-pairs

Die Aupairzentrale stellt sicher, dass die Gastfamilie und das Au-pair während des gesamten Au-pair-Aufenthalts von der Aupairzentrale zu den üblichen Geschäftszeiten fernmündlich betreut werden kann.

2.5 "NUR-SERVICE"

Findet eine Gastfamilie ohne Zutun der Aupairzentrale ein Au-pair, das der Aupairzentrale nicht bekannt ist, bietet die Aupairzentrale den "Nur Service" an, d.h., dass die Aupairzentrale die Gastfamilie gem. Ziff. 2.2 und 2.3 bei den Formalitäten im Rahmen der Eingehung eines Au-pair-Vertrags unterstützt.


3. LEISTUNGSVORBEHALT UND -AUSSCHLUSS, RÜCKTRITT

3.1 Die Aupairzentrale behält sich das Recht vor, Gastfamilien oder Au-pairs, die zu wesentlichen Eigenschaften fehlerhafte Angaben machen, gegen für das Au-pair-Programm wesentliche gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Voraussetzungen des Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung nicht erfüllen, von einer Aufnahme in bzw. Bereitstellung der Aupairzentrale-Datenbank auszuschließen.

3.2 Ferner können Gastfamilien von einer Leistungserbringung der Aupairzentrale ausgeschlossen werden, gegen die ein schwebendes Verfahren, ein rechtskräftiges Urteil oder gerichtliche Auflagen ergangen sind, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsförderungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch stehen und solche, die ausländische Au-pairs gesetzeswidrig beschäftigen.

3.3 Im Fall einer Leistungsausschließung wird die Aupairzentrale mit der Gastfamilie grundsätzlich keine Vertragsbeziehung eingehen. Stellt sich nach Eingehung einer Vertragsbeziehung ein Leistungsausschlussgrund heraus, so ist die Aupairzentrale zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sofern noch keine Leistungserbringung durch die Aupairzentrale i.S.v. Ziff. 2 vorlag, erstattet die Aupairzentrale das vereinbarte Entgelt abzüglich einer Verwaltungspauschale von 20 % des vereinbarten Entgelts bzw. mindestens EUR 50,00 inkl. MWSt.

Liegt eine Leistungserbringung bis einschließlich Ziff. 2.1 vor, erhöht sich die Verwaltungspauschale auf 60 % des vereinbarten Entgelts, mindestens jedoch auf EUR 90,00 inkl. MWSt. Liegt eine Leistungserbringung bis einschließlich Ziff 2.3 vor, erhöht sich die Verwaltungspauschale auf 80 % des vereinbarten Entgelts, mindestens jedoch auf EUR 100,00 inkl. MWSt.

Bei einer Leistungserbringung bis einschließlich Ziff. 2.4 werden keine Erstattungen geleistet. Der Gastfamilie ist der Nachweis gestattet, dass der tatsächliche Verwaltungsaufwand und damit der Kürzungsbetrag geringer, der Aupairzentrale ist der Nachweis gestattet, dass der tatsächliche Verwaltungsaufwand höher als mit der jeweiligen Pauschale ausgewiesen war.


4. HAFTUNG, FREISTELLUNG VON ANSPRÜCHEN DRITTER

4.1 Die persönlichen und sonstigen Angaben des Au-pair-Bewerbers bzw. der ausländischen Partneragentur werden durch die Aupairzentrale nach bestem Wissen und Gewissen überprüft. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Aupairzentrale jedoch nicht übernehmen.

4.2 Die Leistungen der Aupairzentrale ergeben sich aus Ziff. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hierbei stellt die Aupairzentrale im Wesentlichen Kontaktdaten und Informationen für einen Au-pair-Aufenthalt zur Verfügung. Ein Vertragsverhältnis zwischen der Aupairzentrale und einem Au-pair-Bewerber wird hierdurch nicht begründet, auch hat die Aupairzentrale keinen Einfluss auf die Abreden zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair-Bewerber.

4.2.1 Demzufolge können gegenüber der Aupairzentrale keine Schadenersatz- oder Rückzahlungsansprüche geltend gemacht werden, sollte trotz Übermittlung der Au-pair-Bewerberdaten ein Au-pair-Aufenthalt nicht zustande kommen.

4.2.2 Die Aupairzentrale haftet ferner nicht für Kosten von An- und Abreise sowie für Kosten einer etwaigen Abschiebung des Au-pairs.

4.2.3 Die Aupairzentrale übernimmt weder gegenüber der Gastfamilie noch gegenüber sonstigen Dritten eine Haftung für Schäden, die das Au-pair mittelbar oder unmittelbar verursacht.

4.2.4 Die Aupairzentrale steht nicht dafür ein, dass das Au-pair die persönlichen Erwartungen der Gastfamilie erfüllt.

4.2.5 Die Aupairzentrale übernimmt ferner keine Gewähr für die Dauer der Bearbeitungszeit von Behörden. Eine ungewöhnlich lange Dauer des Genehmigungsverfahrens – z.B. aufgrund von fehlerhaften Angaben des Au-pairs oder der Gastfamilie, Behördenurlaub oder verloren gegangene Postsendungen usw. - und ein daraus resultierender Aufschub des Au-pair-Aufenthalts läßt die Vertragspflichten der Gastfamilie unberührt.

4.2.6 Die Aupairzentrale übernimmt keine Gewähr für nicht durch die Aupairzentrale zu vertretende Unterbrechungen der Abrufbarkeit der Website der Aupairzentrale oder einzelner Webdienste. Insbesondere haftet die Aupairzentrale nicht für das Nichtfunktionieren, die Unzugänglichkeit oder schlechte Nutzungsbedingungen ihrer Web-Site, die insbesondere auf eine ungeeignete technische Ausstattung der Gastfamilie, auf Fehlfunktionen beim Provider der Gastfamilie oder auf eine allgemeine Überlastung des Internets zurückzuführen sind.

4.2.7 Sofern die Nutzung der Website wegen Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder technischen Änderungen und/oder wegen der Aktualisierung der Inhalte und/oder der Darstellung vorübergehend unterbrochen werden, haftet die Aupairzentrale nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, sofern die Unterbrechung in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise andauert. Soweit möglich, wird die Aupairzentrale die Gastfamilien vor Wartungsarbeiten oder Aktualisierungen vorab in Kenntnis setzen.

4.3 Sollte die Aupairzentrale aufgrund eines Verhaltens der Gastfamilie im Zusammenhang mit dem Au-pair-Aufenthalt haftbar gemacht werden, verpflichtet sich die Gastfamilie, die Aupairzentrale gegen alle sich hieraus ergebenden rechtlichen Folgen freizustellen. Diese Freistellung umfasst dabei einen ggf. zu leistenden Schadenersatz sowie Anwalts- und Gerichtskosten.


5. SERVICEGEBÜHREN

5.1 Die Servicegebühren der Aupairzentrale richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Aupairzentrale. Die Servicegebühren sind im Voraus für die vorgesehene Dauer des Au-pair-Aufenthalts geschuldet.

5.2 Wird der Au-pair-Vertrag bzw. der Serviceauftrag nach schriftlicher oder mündliche Zusage durch die Gastfamilie schriftlich gekündigt, bevor eine Serviceleistung gem. Ziff. 2 eingeleitet wurde, so wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. EUR 240,00 inkl. MWSt. berechnet.

5.3 Wird der Au-pair-Vertrag bzw. der Serviceauftrag nach schriftlicher oder mündliche Zusage durch die Gastfamilie schriftlich gekündigt, bevor das Au-pair eintrifft, eine Serviceleistung gem. Ziff. 2.2 jedoch bereits eingeleitet wurde, so wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. EUR 300,00 inkl. MWSt. fällig.

5.4 Sollte das Au-pair von dem Au-pair-Vertrag zurücktreten oder aus anderen Gründen, die nicht von der Gastfamilie zu vertreten sind, nachweislich nicht bei der Gastfamilie ankommen, wird eine Gutschrift auf die bereits bezahlten Gebühren erteilt. Auf Wunsch werden bereits entrichtete Servicegebühren zurückerstattet abzüglich EUR 240,00 Bearbeitungsgebühr.

5. Bei vorzeitiger Beendigung des Au-pair-Vertrags nach der Einreise des Au-pairs nach Deutschland erhält die Gastfamilie eine Gutschrift auf die Servicegebühr für die Monate, in denen das Au-pair nicht mehr für die Gastfamilie tätig wird. Die Gutschrift ist ausschließlich auf die etwaige Auswahl eines Ersatz-Au-pair über die Aupairzentrale und deren fortgesetzte Leistungserbringung anrechenbar. Die Gutschrift ist mit der Eingehung eines über die Aupairzentrale eingegangenen Au-pair-Vertrags verbraucht, auch wenn dieser eine kürzere Laufzeit als die Restlaufzeit des ursprünglichen Au-pair Vertrags aufweisen sollte.

Die Gebühr gem. Ziff. 5.2-5.4 wird nur in dem Fall erstattet, dass die Gastfamilie dem Au-pair nachweislich alle Auslagen erstattet und der Aupairzentrale alle Unterlagen vollständig zurücksendet.

Macht die Gastfamilie von einer Auswahl eines Ersatz-Au-pairs über die Aupairzentrale nicht binnen 3 Monate ab der schriftlichen Kündigung des ursprünglichen Au-pair-Vertrags Gebrauch, verfällt die Gutschrift.

5.6 Für den "Nur-Service" ist eine einmalige Gebührenzahlung entsprechend der jeweils gültigen und auf der Website veröffentlichten Preisliste zu im Voraus zu zahlen. Auf Gebühren für den "Nur-Service" werden keine Erstattungen gem. Ziff. 5.2-5.5 geleistet. Die Gastfamilie wird insofern darauf hingewiesen, dass eine Nichtdurchführung des Au-pair-Vertrags - gleich aus welchem Grund - keinen Einfluss auf die Zahlung der Gebühr für den "Nur-Service" hat.

5.7 Im Falle einer erneuten Ausstellung der Vermittlungsunterlagen wird eine Pauschale 20,00 € erhoben, sofern die Neuausstellung durch ein Verschulden der Gastfamilie nötig gemacht wurde (z.B. Unterlagen gingen verloren oder der Termin wurde nicht eingehalten).

5.8 Die Bearbeitungszeit für Rückerstattungen gem. Ziff. 5.2, 5.3, 5.4 beträgt in der Regel 2-3 Wochen. Bei Unklarheiten / Unstimmigkeiten müssen diese erst geklärt sein, bevor es zur Rückerstattung kommt.

5.9 Bei Rückerstattungen gem. Ziff. 5.2, 5.3, 5.4 werden entstandene Mahngebühren auf den Rückerstattungsbetrag angerechnet.

5.10 Sämtliche Zahlungen an die Aupairzentrale sind binnen 7 Tage nach Erhalt einer Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Aupairzentrale berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Mahngebühr i.H.v. EUR 10,00 zu berechnen. Der Gastfamilie ist der Nachweis gestattet, dass die tatsächlichen Kosten einer Mahnung geringer sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt der Aupairzentrale vorbehalten.

 
6. PFLICHTEN BEI VORZEITIGER BEENDIGUNG DES AU-PAIR-VERHÄLTNISSES

6.1 Es wird auf Folgendes hingewiesen: Ein Au-pair-Verhältnis ist ein auf eine bestimmte Dauer befristetes Beschäftigungsverhältnis besonderer Art. Es endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit oder durch Kündigung. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können die Gastfamilie und das Au-pair das Beschäftigungsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen, sonst mit einen Kündigungsfrist von 2 Wochen. Die Gastfamilie ist verpflichtet, dem Au-pair sämtliche Leistungen einschließlich des Taschengeldes mindestens bis zum Ablauf der zweiwöchigen Frist ab Zugang einer ordentlichen Kündigung oder Unterzeichnung eines Auflösungsvertrages weiter zu gewähren.

6.2 Möchte die Gastfamilie oder das Au-pair das Au-pair-Verhältnis vor Ablauf der vorgesehenen Zeit beenden, so ist die Gastfamilie und/oder das Au-pair unter Angabe der Gründe verpflichtet, die Aupairzentrale hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren. Die Gastfamilie ist grundsätzlich verpflichtet, das Au-pair solange bei sich aufzunehmen, bis eine neue Gastfamilie für das Au-pair gefunden wird. Dies gilt nicht, sofern ein weiterer Verbleib des Au-pairs für die Gastfamilie unzumutbar ist. Sollte die Familie das Au-pair ohne triftigen Grund kündigen, behält sich die Aupairzentrale das Recht vor, der Familie keine Gutschrift zu gewähren und den der Aupairzentrale entstandenen Aufwand (z.B. Abholung und Unterbringung im Hotel und den Aufwand des Au-pair s (z.B. Reisekosten, Unterkunftskosten)- aus abgetretenem Recht- in Rechnung zu stellen.

 
7. WECHSEL DES AU-PAIRS IN EINE NEUE GASTFAMILIE

7.1 Bei einem Wechsel eines Au-pairs in eine neue Gastfamilie trägt die neue Gastfamilie die Fahrtkosten für die Anreise sowie für Vorstellungsgespräche oder -besuche.

7.2 Wird der Au-pair-Vertrag zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair, gleich aus welchem Grund, vorzeitig beendet, ist der Gastfamilie eine Vermittlung des Au-pairs an Dritte nicht gestattet. Sollte die Gastfamilie gegen diese Vereinbarung verstoßen, kann sie eine Gutschrift nach Ziff. 5.5 nicht verlangen. Weitergehende Ansprüche gegen die Gastfamilie, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben der Aupairzentrale vorbehalten.

7.3 Die Weitervermittlung hat ausschließlich über die Aupairzentrale zu erfolgen. Ansonsten behält sich die Aupairzentrale das Recht vor, eine Gutschrift gem. Ziff. 5.5. zu stornieren.

7.4 Das gleiche gilt, wenn die Familie eine Weitervermittlung des Au-pairs ohne einen triftigen Grund nachweislich verhindert (schlechtes Zeugnis oder sonstige negative Auskunft). Auch in dem Fall behält sich die Aupairzentrale das Recht vor, eine Gutschrift gem. Ziff. 5.5. zu stornieren.


8. PFLICHTEN DER GASTFAMILIE GEGENÜBER DER AUPAIRZENTRALE UND DEM AU-PAIR; VERTRAGSSTRAFE

8.1 Die Gastfamilie verpflichtet sich, Kontakt zu Au-pair-Bewerbern aus der Internet-Galerie der Aupairzentrale ausschließlich über die Aupairzentrale aufzunehmen und Einladungen ausschließlich über die Aupairzentrale auszusprechen. Die Gastfamilie ist verpflichtet, die Aupairzentrale sofort darüber zu informieren, wenn sie sich mit einem Au-pair über einen Aufenthalt geeinigt hat.

8.2 Die Gastfamilie verpflichtet sich ferner, genaue und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese immer aktuell der Aupairzentrale mitzuteilen. Die Gastfamilie trägt Sorge, dass die von ihr angegebenen familiären Verhältnisse sowie Anschrift samt Kommunikationsdaten, insbesondere Telefon und E-Mail-Adresse korrekt sind und den Erhalt von Nachrichten samt E-Mails ermöglichen. Die Aupairzentrale haftet nicht für eventuelle Nachteile, die sich aus dem Nichterhalt von Nachrichten ergeben, sofern dies auf unzureichende Angaben der Gastfamilie zurückzuführen ist. Bei einer Änderung der Angaben nach der Registrierung ist die Aupairzentrale unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen bzw. sind die Änderungen, soweit möglich, selbst vorzunehmen.

8.3 Die Gastfamilie verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung der Aupairzentrale relevanten Daten (siehe "Au-pair-Status") unverzüglich und ohne weitere Aufforderung an die Aupairzentrale zu übermitteln. Dies gilt insbesondere für jedes Datum der Einreise und der Abreise sowie für die Beantragung der behördlich erforderlichen Genehmigungen. Ohne weitere Anfrage/Aufforderung der Aupairzentrale hat die Familie der Aupairzentrale die erforderlichen An- und Abmeldungen von den Behörden vorzulegen.

8.4 Die Gastfamilie verpflichtet sich, alle Daten und Informationen über Au-pair-Bewerber, die sie über das Internetangebot der Aupairzentrale oder auf anderem Wege von der Aupairzentrale erhält, vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist zu keinem Zeitpunkt gestattet – weder vor noch nach einer Leistungserbringung durch die Aupairzentrale. Dasselbe gilt für die Zugangsdaten, über die die Gastfamilie nach erfolgreicher Registrierung verfügt.

8.5 Die Gastfamilie verpflichtet sich, das Internetangebot der Aupairzentrale ausschließlich zu eigenen Zwecken zu nutzen, d.h. zur Suche nach einem Au-pair für die eigene Familie zum Zwecke der Eingehung und Durchführung eines Au-pair-Vertrags.

8.6 Die Gastfamilie verpflichtet sich, die geltenden Gesetze einzuhalten und die Rechte des Au-pairs zu achten. Diese Rechte ergeben sich insbesondere aus dem Informationsblatt der Bundesanstalt für Arbeit für deutsche Gastfamilien und schließen eine gute Behandlung des Au-pairs im Sinne eines Familienmitgliedes ein.

8.7 Die Gastfamilie verpflichtet sich, das Au-pair bei der Ankunft in Deutschland am Flughafen, Bahnhof oder Bushalt abzuholen. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Kosten für einen entsprechenden Transport sowie alle weiteren durch dieses Versäumnis entstandenen Kosten von der Gastfamilie zu tragen.

8.8 Die Gastfamilie ist verpflichtet, für das Au-pair eine sog. Au-pair-Versicherung abzuschließen. Informationen über eine entsprechende Versicherung für Au-pairs in Deutschland werden zur Verfügung gestellt. Bei Unterlassung der Versicherungspflicht trägt die Gastfamilie alleinig die Kosten, z.B. der ambulanten und stationären medizinischen Behandlung des Au-pairs, ggf. bis zur Herstellung dessen vollständiger Genesung oder Transportfähigkeit.

8.9 Die Gastfamilie ist verpflichtet, die notwendige Aufenthaltserlaubnis sowie ggf. eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Erst mit Erteilung der Erlaubnisse ist eine Aufnahme der Au-pair-Tätigkeit gestattet. Die Aupairzentrale stellt der Gastfamilie die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung (vgl. Ziff. 2.3).
 
8.10 Die Gastfamilie ist verpflichtet, dem Au-pair ein angemessenes monatliches Taschengeld zu zahlen und alle weiteren Leistungen für das Au-pair zu erbringen, die sich aus den Mitteilungen der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Angaben der Gastfamilie im Familienfragebogen ergeben. Eine Unterbrechung des Au-pair Aufenthaltes durch die Gastfamilie, z. B. wegen Urlaubs ist ausgeschlossen.

8.11 Die Gastfamilie verpflichtet sich, keine Informationen oder Inhalte gleich welcher Art zu verbreiten, die nicht der Wahrheit entsprechen, und keine Äußerungen oder Inhalte gleich welcher Form zu verbreiten, die gegen die Rechte des Au-pairs verstoßen oder die ihrem Charakter nach beleidigend, obszön, politisch, rassistisch oder fremdenfeindlich sind, bzw. allgemein Inhalte zu verbreiten, die den Diensten der Aupairzentrale, den geltenden Gesetzen und Vorschriften oder den guten Sitten widersprechen. Insbesondere Fotos und alle Informationen, Daten oder Dateien, die der Aupairzentrale von einer Gastfamilie zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht anstößig sein und dürfen sich nur auf die Gastfamilie beziehen.

8.12 Bei Zuwiderhandlung der Gastfamilie gegen die Verpflichtungen aus Ziff. 6.1, 6.2; 7.1-7.4; 8.1-8.11; 9.1-9.2 hat die Gastfamilie an die Aupairzentrale für jeden Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe i.H.v. EUR 2.380,00. zu bezahlen. Die Einrede eines Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Aupairzentrale vorbehalten.

Darüberhinaus behält sich die Aupairzentrale das Recht vor, vorübergehend oder endgültig die Veröffentlichung des Profils der Gastfamilie und/oder ihren Zugang zu den Diensten der Aupairzentrale ganz oder teilweise zu sperren und bei Verstößen gegen die Verpflichtungen aus den  Ziff. 6.1, 6.2; 7.1-7.4; 8.1-8.11; 9.1-9.2 die Gutschrift gem. Ziff. 5.5 bzw. Rückzahlung gem. Ziff. 5.2-5.4 nicht zu erteilen.

Der Gastfamilie wird das Verhalten ihrer Mitglieder und dasjenige von Personen, die mit Wissen und Wollen der Gastfamilie mit der Tätigkeit des Au-pairs in Berührung kommen, zugerechnet.


9. BESUCHSRECHT DER AU-PAIR-BEWERBER

9.1 Sollte die Gastfamilie einen Au-pair Bewerber vor Eingehung eines Au-pair-Vertrags zu sich einladen wollen, sind die Hin- und Rückreise sowie die mit der Reise verbundenen Kosten vorab von der Gastfamilie zu tragen. Die Gastfamilie teilt der Aupairzentrale jede Ein- und Ausreise des Au-pairs mit.* Sollte das Mädchen die Reisekosten für den Besuch nicht erstattet bekommen, ist die Aupairzentrale berechtigt, die angefallenen Kosten der Familie in Rechnung zu stellen.

9.2 Es wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei nur um einen einmaligen Besuch ausschließlich zum Zweck des persönlichen Kennenlernens im Hinblick auf ein angestrebtes Au-pair Verhältnis handelt und das Au-pair zu keinerlei Diensten - auch nicht probeweise - verpflichtet werden kann.

9.3 Sollte sich nach einer mehr als 2-tägigen Einladung gem. Ziff. 9.1 ein Au-pair Aufenthalt anschließen, so wird von der Aupairzentrale die Zeit des Gastaufenthaltes zu der regulären Aufenthaltszeit des Au-pairs hinzugerechnet.

9.4 Sollte die Familie gegen die Punkte gem Ziff. 9.1, 9.2 verstoßen, ist die Aupairzentrale berechtigt, die Vermittlung des betreffenden Au-pairs in Rechnung stellen.

 
10. DATENSCHUTZ

10.1 Die Gastfamilie ist damit einverstanden, dass ihre persönlichen Angaben zur Durchführung des Au-pair-Servicevertrags lokal bzw. im Internet erfasst und gespeichert werden.

10.2 Weiterhin ist die Gastfamilie damit einverstanden, dass ihre Adresse und Kontaktdaten sowie weitere persönliche Informationen, die sie bei der Registrierung auf der Website der Aupairzentrale hinterlegt, zur Kontaktaufnahme an andere Au-pair-Familien, an Au-pair-Bewerber sowie unter Umständen an eine Partneragentur der Aupairzentrale weitergegeben werden.

10.3 Im Übrigen wird auf die geltenden gesetzlichen Richtlinien zur Speicherung und Sicherung von Daten sowie die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung hingewiesen.

10.4 Die Aupairzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Übertragung durch offene Netze eine Einsichtnahme durch Dritte in Daten, selbst wenn diese geschützt oder verschlüsselt werden, nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Die Aupairzentrale wird jedoch alle vernünftigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutz von Daten der Gastfamilie treffen.

10.5 Die Gastfamilie verpflichtet sich, alle Daten und Informationen über Au-pair-Bewerber, die sie über das Internetangebot der Aupairzentrale oder auf anderem Wege von der Aupairzentrale erhält, vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist zu keinem Zeitpunkt gestattet – weder vor noch nach einer Leistungserbringung der Aupairzentrale.

 
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Regelungen, die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich durch die Aupairzentrale genehmigt oder bestätigt werden.

11.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, so hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Regelung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.

11.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Aupairzentrale und der Gastfamilie gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des deutschen internationalen Privatrechts (Art. 3-46 EGBGB).

 

Aupairzentrale

  Bestatigung

Hiermit bestätige ich, dass meine oben gemachten Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Ich bestätige ferner, die Infos der Bundesagentur, die Gebühren, die AGBs sowie die Informationen unter Datenschutzerklärung gelesen und anerkannt zu haben.*

Ich bestätige hiermit, dass ich mir darüber im Klaren bin, dass im Falle einer Vermittlung eine Vermittlungsgebühr an die Aupairzentrale zu zahlen ist und dass ich in der Lage bin, mindestens für das Taschengeld und die Versicherung sowie für Kost und Logis des Au-pairs aufzukommen.*

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