Aufenthaltsdauer:

Hier gibt das Au-pair an, wie lange es gerne als Au-pair in Deutschland bleiben möchte.

In der Regel sind die Bewerberinnen diesbezüglich aber durchaus flexibel. Sprechen Sie das Au-pair an, wenn Sie einen abweichenden Bedarf haben. Oft ist eine Einigung möglich.
Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern können jedoch im Rahmen der Au-pair-Bestimmungen maximal 12 Monate bleiben. Eine Verlängerung darüber hinaus - auch bei einer Umvermittlung - ist nicht möglich.

Umvermittlung:
Bei einer Umvermittlung (Wechsel der Gastfamilie) sind hier die Monate vermerkt, die das Au-pair gemäß Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung noch in Deutschland verbleiben darf. Eine Verlängerung darüber hinaus ist in der Regel nicht möglich.

Die Tatsache, dass das Au-pair auf der Suche nach einer neuen Gastfamilie ist, sagt übrigens nichts über das Mädchen aus! Die Gründe, die zur Auflösung eines Au-pair-Vertrags führen, sind sehr vielfältig und meist nicht vom Au-pair zu verantworten. Bitte sprechen Sie gegebenenfalls uns oder das Au-pair an.